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Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite, wir begrüÃen Sie herzlich bei Ihrem âvirtuellenâ Besuch des Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz. Die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gehören zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Entsprechend § 43 Sächsisches Wassergesetz obliegt die Aufgabe der Trinkwasserversorgung den Städten und Gemeinden.
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